Der Ablauf beim Umwandeln eines Videos besteht aus folgenden Schritten:
- Der Link wird geladen und der Download-Link zur Videodatei im flv-Format wird herausgesucht
- Die Video-Datei wird herunter geladen.
- Da die Audiospur von flv-Dateien schon als mp3 vorliegt wird diese nur extrahiert.
- Zum Schluss wird die Datei noch richtig benannt und die ID3- Tags für Artist und Song werden nach Möglichkeit automatisch geschrieben
- Der Download-link zur mp3 wird ausgegeben
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Das liegt an der teilweise sehr niedrigen Audioqualität der YouTube-Videos, die besten Erfahrungen beim Abspielen wurden bei den Player vlc und Winamp gesammelt.
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Ja das benutzen der Seite ist vollkommen kostenlos!
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Nein, es wird nicht geloggt wer, was konvertiert.
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Natürlich an den Webmaster. Am besten erreichen Sie ihn über das
Feedback Formular.
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Die Gesetzeslage ist leider nicht eindeutig, auf alle Angaben unter der Kategorie „Legalität - Was ist erlaubt?“ kann ich leider keine Garantie auf Richtigkeit geben.
Es handelt sich hier bei um den Stand meiner persönlichen Kenntnisse zu diesem Thema. Ich bin kein Anwalt und habe auch keine andere juristische Ausbildung. Sollten Sie Anmerkungen oder Fehler in diesen Angaben entdecken, informieren Sie mich bitte darüber umgehend.
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Bei der Musik bzw. allgemein gesprochen bei dem Audiomaterial das wir zum Download anbieten handelt es sich um Mitschnitte von Videos der großen Videoportale wie youtube. Die Videos werden hier von Benutzern oder teilweise direkt oder indirekt durch die Urheber (zb. Labels) eingestellt. Dadurch das sie der Öffentlichkeit, ähnlich wie es zum Beispiel beim Radio der Fall ist frei zu Verfügung gestellt werden ist es laut deutschem Urheberrecht erlaubt diese für den privaten Gebrauch mit zuschneiden und zu speichern. Wir sehen uns als Dienstleister, der dies für jeden kostenlos und leicht zu bedienen anbietet.
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Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Es kommt mit Sicherheit auf die konvertierten Materialien an. Bei Materialien die unter einer freien Lizenz stehen, besteht keinerlei Urheberrechtsverletzung. Bei Materialien bei denen der Urheber sein Einverständnis zur Veröffentlichung auf den Videoportalen gegeben hat befindet man sich derzeit in einer Grauzone. Es gibt keine Gesetzte die es verbieten dieses Material mit zuschneiden. Materialien die ohne Einverständnis auf den Videoportalen veröffentlicht wurden, werden schon dort rechtsverletzend angeboten und sollten durch die Betreiber der Portale kontrolliert und entfernt werden. Wir können leider aus technischen Gründen nicht jede Datei kontrollieren, entfernen aber sobald wir eine Urheberverletzung feststellen die entsprechenden Datei auch aus unserem Zwischenspeicher.
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Das Mitschneiden über unseren Service ist vergleichbar wie das Aufnehmen einer TV Sendung oder eines Liedes aus dem Radio. Solang die Videoportale das Mitschneiden nicht ausdrücklich verbieten, was meines Wissens nach deutschem Recht überhaupt nicht Möglich ist, wird kein Urheberrecht verletzt.
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Soweit mir Bekannt wird derzeit gegen keinen Betreiber eines solchen Konvertier-Services und erst recht nicht gegen die Benutzer vorgegangen, da es sich hier um ein legales Angebot handelt.
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Nein, die Mitschnitte sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt, was dies genau bedeutet lässt sich im Gesetzbuch nachlesen. Mit Veröffentlichungen und Weitergaben die über den privaten Bereich hinausgehen, machen Sie sich wahrscheinlich strafbar.
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Wir sehen keinerlei Pflicht den Urheber über eine Aufnahme seines Materials in Kenntnis zu setzten. Sonst müsste jeder Videorekorder Zu hause Meldung an den TV-Sender geben wenn man eine Aufnahme startet. Der Urheber muss sich durch die Veröffentlichung auf den Videoportalen im klaren sein, das Benutzer seine Materialien ansehen und aufnehmen können.
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